Bei der Premiere von KREUZZUG DER FREIHEIT am Totensonntag 1951 in der Berliner "Filmbühne Wien" hagelte es Stinkbomben. Der dokumentarische Film über Flüchtlinge aus den ehemals deutschen Ostgebieten und die Berlinblockade wurde von der Freiwilligen Selbstkontrolle zunächst verboten, dann nach Schnittauflagen freigegeben. Grund dafür war aber "nicht die Bildfolge", sondern die im "gesprochenen Begleittext zum Ausdruck kommende geschichtliche Verfälschung der Ursachen des deutschen Zusammenbruchs". Regisseur Johannes Häußler hatte bereits während des Nationalsozialismus dokumentarische Propagandafilme gedreht. In der Bundesrepublik spezialisierte er sich auf Filme über die ehemaligen Ostgebiete, in denen er Ästhetik, Methode und Thema seiner NS-Filme durchaus treu bleibt. KREUZZUG DER FREIHEIT, der in der geschnittenen, im Dezember 1951 freigegebenen Fassung zu sehen sein wird, ist ein technisch und künstlerisch anspruchsvoll gemachter Kompilationsfilm, der dokumentarische Bilder, nachinszenierte Spielszenen, Musik und Kommentar zu einem suggestiven Geschichtsbild verdichtet. Den Kommentar spricht die bereits während des Nationalsozialismus erfolgreiche Schauspielerin Hilde Körber. – Eine Veranstaltung von CineGraph Babelsberg mit dem Bundesarchiv-Filmarchiv. Einführung: Tobias Ebbrecht (28.4.)
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