Unter dem Titel "'Was damals Recht war …' – Soldaten und Zivilisten vor Gerichten der Wehrmacht", präsentiert die Stiftung Denkmal noch bis zum 1. August in der St.-Johannes-Evangelist-Kirche (Auguststr. 90) eine Ausstellung über Unrecht und Willkür der NS-Militärjustiz bzw. der Wehrmachtsrichter, die während des Zweiten Weltkriegs Zehntausende von Todesurteilen gefällt haben. Bekanntermaßen stellten sich Politik und Gesellschaft in BRD und DDR auf ganz unterschiedliche Weise der Aufarbeitung dieser Unrechtsjustiz: In der Bundesrepublik stand die Wehrmachtsjustiz lange in gutem Ansehen – trotz einiger kritischer Stimmen aus Kultur und Medien. Die DDR ehrte dagegen bereits früh Opfer der NS-Militärgerichte, sofern dies der Erinnerungspolitik der SED nützlich schien. Als Teil des Rahmenprogramms der Ausstellung geht Prof. Dr. Knut Hickethier (Universität Hamburg) am 5. Juli in seinem Vortrag "Kriegsgericht, die Wehrmacht und ihre Justiz im Film" der Frage nach, inwieweit sich diese Konstellation in den Filmproduktionen beider Länder widerspiegelte.
Im Anschluss an den Vortrag läuft Wolfgang Staudtes ROSEN FÜR DEN STAATSANWALT (BRD 1959): Wegen einer Lappalie wird ein junger Wehrmachtssoldat kurz vor Kriegsende von einem Militärrichter zu Tode verurteilt; nur ein Zufall rettet sein Leben. Nach 1945 begegnet er dem Richter erneut. Der Ex-Nazi ist inzwischen Staatsanwalt und angesehener Bürger einer Kleinstadt. (5.7.)
Weitere Informationen unter www.stiftung-denkmal.de